Kurzportrait
Die «Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)» wurde im Februar 2009 gegründet. Die Stiftung ist eine selbstständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit Sitz im aargauischen Frick.
Zweck der Stiftung ist die Entgegennahme und Verwaltung der in Art. 15b Abs. 1 des Energiegesetzes genannten Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Die Stiftung beachtet die einschlägigen Bestimmungen des Energiegesetzes (EnG), des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) sowie der dazugehörigen Verordnungen. Diese Zuschläge sind für die Förderung erneuerbarer Energien gemäss EnG, StromVG und den dazugehörigen Verordnungen auszurichten.
Diese Zuschläge dienen insbesondere der Finanzierung:
- der kostendeckenden Einspeisevergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien und der Mehrkostenfinanzierung.
- der Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich.
- der Verluste aus Bürgschaften zur Risikoabsicherung von Anlagen zur Nutzung von Geothermie in der ganzen Schweiz.
- der in Art. 24 Abs. 6 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) genannten Kosten. Z.B.: Kosten für die Ausgleichsenergie der Bilanzgruppe für erneuerbare Energien und die Vollzugskosten für die Bilanzgruppe für erneuerbare Energien.
Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und die Revisionsstelle.
Stiftungsrat
- Bult, Adrian, von Basel, in Basel, Präsident
- Tschudi, Dr. Hans Martin, von Schwanden GL und Basel, in Riehen, Vizepräsident
Geschäftsführer
- Burkhard, René, von Sumiswald BE, in Kaisten AG
Revisionsstelle
- KPMG AG, Zürich
Aufsichtsbehörde
- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)