Mehrkostenfinanzierung (MKF)
Die Mehrkostenfinanzierung (MKF) kann als Vorgänger-Fördermodell zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) verstanden werden. Produzenten, die von der MKF vergütet werden, erhalten einen einheitlichen garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 Rp./kWh.
Der bisherige Mechanismus der Überwälzung wurde aufgrund der Revision von Energiegesetz und Energieverordnung wie fol angepasst:
- Die Finanzierung der Mehrkosten erfol aus dem «Förderfonds». Der komplizierte Mechanismus der Überwälzung von deklarierten Mehrkosten und anschliessender Rechnungsstellung entfällt.
- Es werden nur Anlagen schweizerischer Herkunft gefördert. Sämtliche Anlagen, die durch die MKF vergütet werden, müssen im schweizerischen Herkunftsnachweis-System erfasst werden.
- Zusätzlich wurde im Jahr 2009 der Abrechnungsrhythmus von einmal jährlich auf vierteljährlich erhöht.
Die Anmeldung für solche Anlagen erfol bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid.