Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Erklärung KEV
Die kostendeckende Einspeisevergütung ist ein Förderprogramm für erneuerbare Energien und gilt für folgende Technologien:
- Wasserkraft (bis 10 Megawatt)
- Photovoltaik
- Windenergie
- Geothermie
- Biomasse und Abfälle aus Biomasse
Es gibt für jede dieser Technologien eigene Vergütungstarife, die anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgele sind. Die Dauer der Vergütung beträ je nach Technologie 20 bis 25 Jahre. Die Erzeugung von erneuerbarer Energie wird aufgrund des technologischen Fortschritts immer günstiger. Deshalb ist eine Absenkung der Vergütungstarife der kostendeckenden Einspeisevergütung vorgesehen. Diese Absenkung betrifft jeweils nur die neu angemeldeten Anlagen. Sie erhalten über die gesamte Vergütungsdauer einen dann konstant bleibenden Vergütungstarif.
Wer sich für die kostendeckende Einspeisevergütung entscheidet, kann seine Elektrizität nicht gleichzeitig auch als «grünen Strom» am freien Ökostrommarkt verkaufen.
Die Bestimmungen über die kostendeckende Einspeisevergütung sind in der geänderten Energieverordnung (EnV) geregelt. Sie sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Von der Einspeisevergütung können Anlagen profitieren, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Die Anmeldung für solche Anlagen erfol bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid.